Arbeitsmedizin

Jeder Arbeitgeber eines Betriebs oder einer Einrichtung, in dem/der mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, ist dazu verpflichtet, die für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer notwendigen Maßnahmen zu treffen.

CDS ist in der Lage, einen integrierten, flexiblen und individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmten Service anzubieten; dabei unterstützt die Gesellschaft ihre Kunden in der Ausführung aller technischen, verwaltungstechnischen und bürokratischen Aufgaben im Bereich Prävention, Gesundheitsschutz, Umwelt, Schulungen und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Fa. CDS steht ihren Kunden effektiv und stets pünktlich zur Seite, sowohl im Hinblick auf die Überprüfung aller vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen als auch hinsichtlich sämtlicher individueller Wünsche, zu denen vor allem ärztliche Untersuchungen im CDS-eigenen Gesundheits- und Ärztezentrum Centro polispecialistico zählen.

Die zuständigen Ärzte von CDS pflegen eine enge und synergetische Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern, mit dem Ziel, die Gesundheit und Sicherheit im Betrieb zu verbessern und Unfälle sowie Berufskrankheiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Zu den Tätigkeiten zählen:
01. Ortstermin am Arbeitsplatz zusammen mit dem Leiter des Arbeitsschutzdienstes zum Zwecke der Kontrolle der Risikofaktoren, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe B).
02. Bewertung des Dokuments zur Gefährdungsbeurteilung „Documento di Valutazione dei Rischi“ durch den zuständigen Betriebsarzt
03. Erstellung des Gesundheitsüberwachungsplans
04. Planung und Durchführung der Gesundheitsüberwachung mittel eigens hierfür vorgesehener Gesundheitsprotokolle
05. Ausstellung der Eignungsbescheinigung (Art. 14 Abs. 1 Buchstabe C)
06. Erstellung, Aktualisierung und Verwahrung der Krankenakte für jeden Arbeitnehmer, der dem Gesundheitsschutz unterliegt, wobei die Aufbewahrung dieser Akten beim Arbeitgeber zu erfolgen hat (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe D)
07. Teilnahme an der jährlichen Sicherheitsbesprechung, die vom Arbeitgeber anberaumt wird (Art. 11 Abs. 1 Buchstabe C), und Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe A) sowie Teilnahme an der regelmäßigen Besprechung mit dem Leiter des Arbeitsschutzdienstes, dem Arbeitgeber und dem Arbeitsschutzbeauftragten (Art. 35 ital. gesetzesvertretende Verordnung Nr. 81/08).
08. Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, der Durchführung von Aufklärungs- und Fortbildungsprogrammen sowie der Organisation des Erste-Hilfe-Dienstes.
09. Aufklärung der Arbeitnehmer über die Bedeutung der Gesundheitsüberwachung, der sie unterliegen.
10. Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmer über die Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung.

Die Gesellschaft CDS srl gewährleistet dank ihrer Professionalität und Fachkompetenz die Durchführung aller Gesundheitsmaßnahmen, die für eine Beurteilung der Eignung der einzelnen Arbeitnehmer für die jeweiligen Aufgabenbereiche erforderlich sind.
– regelmäßige (Vorsorge-)untersuchungen durch den qualifizierten zuständigen Betriebsarzt (gemäß ital. gesetzesvertretender Verordnung Nr. 81/2008 mit nachfolgenden Änderungen – ital. gesetzesvertretende Verordnung Nr. 106/2009)
– Sehschärfeprüfung (Screening) / Sehtest (wird hauptsächlich für Bildschirmarbeiter verlangt)
– augenärztliche Untersuchungen (Durchführung auch am Betriebsstandort in unseren mobilen Einheiten)
– spirometrisches Screening (Spirometrie)
– audiometrisches Screening (Audiometrie)
– toxikologische Tests, um festzustellen, dass keine Drogensucht bzw. Einnahme von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen vorliegt (gem. Beschluss Nr. C.U. 99/2007)
– Untersuchungen/Analysen, um zu kontrollieren, ob Alkoholkonsum bzw. Alkoholabhängigkeit vorliegt
– Ruhe- und Belastungs-EKG (Fahrradergometrie)
– hämatochemische Laboranalysen (einschließlich der Entnahme biologischer Proben durch unsere Gesundheits- und Krankenpfleger)
– eventuelle zusätzliche fachärztliche Untersuchungen in allen wichtigen medizinischen Fachdisziplinen
– eventuelle ergänzende diagnostische Untersuchungen wie Ultraschalluntersuchungen, Röntgenaufnahmen, Magnetresonanztomographien, Elektromyographien, Doppler-Sonographien, Otoskopien, etc. …